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Was muss ab 2025 barrierefrei sein?

  • Rheingold
  • 22. Apr.
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 30. Apr.



Ab dem 28.06.2025 müssen viele digitale Angebote gesetzlich barrierefrei sein.
Ab dem 28.06.2025 müssen viele digitale Angebote gesetzlich barrierefrei sein.

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird es ab Juni 2025 Pflicht: Wer über eine Website elektronische Dienstleistungen anbietet – sei es z.B. eCommerce oder die Kontaktaufnahme für ein Kundengespräch –, ist dazu verpflichtet, die Website barrierefrei im Sinne des Gesetzes zu gestalten.


Für welche Websites gilt das BFSG?

Betroffene Websites: Alle kommerziellen Websites und Onlineshops sind betroffen, es sei denn, das Unternehmen hat weniger als 10 Mitarbeitende und einen Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro. Darüber hinaus gilt das BFSG nur für B2C, nicht für B2B.


Was passiert, wenn eine Website nicht ADA-konform ist?


Die Nichtbeachtung dieser Richtlinien kann zu Klagen im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit, Mahnungen oder Gerichtskosten führen, die teuer werden und Ihrem Ruf schaden können.


Die Einhaltung der Vorgaben zur Barrierefreiheit ist durch regelmäßige Stichproben der Überwachungsstellen des Bundes und der Länder zu überprüfen

 
 
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